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Wieso Sicherheitsabstand zum Feuerwerk?

Wenn Feuerwerkskörper entzündet werden, verbrennen seine Inhaltsstoffe meistens sehr rasant und zudem auch praktisch unaufhaltsam. Dadurch ist eine Entzündung der direkten Umgebung möglich. Die Entzündungs- und auch Verletzungsgefahr steigt erheblich, wenn der Feuerwerkskörper einen starken Funkenausstoß erzeugt. Zum Beispiel bei Vulkanen oder Fontänen. Bei komplex aufgebauten Feuerwerkskörpern, bei denen der Haupteffekt durch eine Explosion erzeugt wird, oder die einen Eigenantrieb besitzen (Raketen) ist die Brand- und Verletzungsgefahr durch schnell umherfliegende Einzeltteile wesentlich größer. Das betrifft praktisch alle Feuerwerkseffekte, die einen mehr oder weniger hörbaren Knall erzeugen. Daher muss dort wo Feuerwerk abgebrannt werden soll aus Sicherheitsgründen ein je nach Feuerwerkskategorie angemessener Mindestabstand rundherum besonders zu Personen sowie Fahrzeugen und Gebäuden eingehalten werden können.

Mindest-Sicherheitsabstände im Einzelnen:

5 Meter sind es allgemein bei Lichterbildern Kategorie T1. Einzelne Bengalflammen oder Bengaltöpfe und Bengalfackeln (Bengalos) haben je nach Größe oft einen geringeren Abstand vorgegeben. Es müssen aber in jedem Fall auch die beim Abbrand entstehenden Abgase berücksichtigt werden, besonders wenn bei einem Feuerwerk eine größere Anzahl davon entzündet wird.

8 Meter ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand für Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2. Das sind zu Silvester für jedermann übliche Feuerwerksbatterien und auch Vulkane und Fontänen.

25 Meter sollten aber allgemein für Feuerwerke mit Feuerwerksbatterien der Kat. F2 eingehalten werden. Verantwortungsvolle Pyrotechniker halten diesen sinnvollen Abstand bei Feuerwerken dieser Kategorie (Klein- oder Nahbereichfeuerwerk) auch ein. Mittlerweile empfehlen die Hersteller (wie z.B. NICO-Europe) zum Abbrennen ganzer Feuerwerke mit Gegenständen der Kat. F2 einen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern oder mehr!

15 bis 30 Meter sind vorgeschrieben bei einzelnen Feuerwerkskörpern der Kat. F3. Für Feuerwerke mit Effekten der Kat. F3 (Mittelfeuerwerk) sollten aber je nach Zusammenstellung und Aufbau wie bei der Kategorie F2, angemessen größere Abstände eingehalten werden.

Bei Feuerwerkskörpern und Feuerwerken der Kategorie F4 (Großfeuerwerk) sind die Sicherheitsabstände genauer vorgeschrieben.
20 Meter gelten bei Effekten der Kat. F4, die nur am Boden abbrennen wie große Vulkane, Sonnenräder oder Fontänen.
30 Meter sind es bei aufsteigenden Effekten mit nicht mehr als 30 Meter Steighöhe. Entsprechende Bombetten- oder Feuertopfbatterien.
50 Meter gelten für aufsteigende Effekte mit mehr als 30 Meter Steighöhe und einem Kaliberdurchmesser von weniger als 50 mm. Bombetten, römische Lichter und auch Feuerwerksbatterien.
Über 50 Meter sind es bei aufsteigenden Effekten mit mehr als 50 mm Durchmesser, wie Kugelbomben oder Zylinderbomben. Der Mindestsicherheitsabstand wird hierbei aus der Steighöhe multipliziert mit dem Faktor 0,8 errechnet. Bei üblichen Kugelbomben entspricht dabei der numerische Wert des Durchmessers in etwa dem des Sicherheitsabstandes.
Also 100 mm Kugelbombe = 100 Meter Sicherheitsabstand.

Bei Schrägabschüssen und Windeinfluss müssen die Sicherheitsabstände allerdings innerhalb gewisser Grenzen in Abschuss- oder Windrichtung verschoben werden.
Von da her ist es immer gut, wenn auf einem Abbrennplatz für Feuerwerk mehr Abstand möglich ist, als mindestens nötig wäre.
Auch für den Betrachter ist zumindest ein Höhenfeuerwerk aus etwas größerem Abstand immer besser anzuschauen als direkt an der nötigen Sicherheitsabsperrung. Besonders bei 25 Meter Abstand zum Nahbereichfeuerwerk mit Steighöhen von teilweise über 40 Metern ergibt sich ein recht steiler Blickwinkel nach oben von über 60 Grad. Die Sicht ist dann in etwa so wie im großen Kino direkt vor der Leinwandbühne.

Ein möglichst großer Abstand vom Feuerwerk muss auch zu einer möglichen Tierhaltung und zu besonders schutzwürdigen Gebäuden eingehalten werden!

Diese Angaben sollen nur zur reinen allgemeinen Information dienen. Falls Sie ein Feuerwerk buchen möchten, kümmern wir uns selbstverständlich um diese Belange!