Abendhimmel
Goldchrysantheme
Figurenbomben
Silberchrysantheme

Was muss beachtet werden?

Um all die nachfolgenden Dinge kümmern wir Pyrotechniker uns bei einer Feuerwerksbuchung!
Doch falls Sie einen Anlass haben zu dem Sie gerne ein Feuerwerk starten lassen möchten aber der Ort an dem die Veranstaltung stattfinden soll, noch gar nicht feststeht, können Sie vielleicht selbst noch möglichst früh in der Planung auf ein paar Dinge achten. Denn für ein Feuerwerk im Freien muss an der Location auch eine gute Möglichkeit dazu bestehen, also ein geeigneter Abbrennplatz vorhanden sein. Nötig ist dazu erst einmal ein

Geeignetes Gelände unter freiem Himmel mit freier Sicht nach oben. Bei einem üblichen Feuerwerk werden ja die einzelnen Effekte in die Höhe geschossen. Daher muss für ein solches Höhenfeuerwerk ein freies Schussfeld nach oben vorhanden sein. Bäume, Bauwerke, Kräne und Freileitungen (Hochspannungsleitungen) dürfen nicht im Wege sein. Die Oberfläche des Geländes muss fest und mindestens frei begehbar sein, oder besser noch befahrbar. Also weder Moor noch Sumpf oder mit hohem Gras bewachsen. Geeignete Gelände sind grüne Wiesenflächen, Ackergelände, auf denen zum Zeitpunkt des Feuerwerkes nichts wächst, oder auch freie Parkplätze, große Höfe oder befestigte Wege.

Sicherheitsabstände müssen für ein Feuerwerk eingehalten werden. Dazu muss auf dem Gelände genügend Platz vorhanden sein, um diese Mindestabstände auch einhalten zu können. Zu dem ist die

Einverständnis vom Eigentümer des Geländes nötig dieses auch als Abbrennplatz für ein Feuerwerk nutzen zu dürfen. Wenn das Gelände zu einer Location (Hotel, Restaurant, Veranstaltungshalle) gehört ist der jeweilige Inhaber erst mal der richtige Ansprechpartner. Bei öffentlichen Flächen wie z. B. Parkanlagen ist es meistens die Stadt, Kommune oder auch das Land. Bei Ackerflächen ist normalerweise der jeweilige Landwirt der richtige Ansprechpartner.

Das Umfeld vom Abbrennplatz muss auch besonders beachtet werden da eine Reihe von rechtlichen Hindernissen ein Feuerwerk nicht überall möglich machen. Der Abbrennplatz sollte nicht in einem Naturschutzgebiet liegen, dort werden Feuerwerke meistens untersagt. Auch wenn ein Naturschutzgebiet in der Nähe liegt, kann das zuständige Amt ein Feuerwerk eventuell untersagen. In Landschaftsschutzgebieten werden Feuerwerke meistens auch untersagt, wobei da aber häufig auch Ausnahmen auf Antrag möglich sind! Liegt der Abbrennplatz in einer Trinkwasserschutzzone, kann je nach Schutzgrad ein Feuerwerk ebenfalls untersagt werden. Beträgt der Abstand vom Abbrennplatz zu einem Wald weniger als 100 Meter, muss für ein Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Regionalforstamt beantragt werden. Denn in weniger als 100 Meter Abstand zum Wald darf generell kein Feuer entzündet werden! An Wasserstraßen, also an von Schiffen befahrenen Kanälen oder Flüssen ist ein Feuerwerk auch nur stark eingeschränkt möglich. Die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt darf in keine Weise beeinträchtigt werden. In einem Abstand von weniger als 1,5 km zu einem Flughafen darf generell auch kein Feuerwerk abgebrannt werden. Aber nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Flugverkehrskontrollstelle ist ein Feuerwerk durchaus möglich! Der Flugverkehr hat dabei aber höchste Priorität. Der Pyrotechniker muss dazu eine direkte Verbindung mit dem Tower des Flughafens haben. Daher kann es durchaus vorkommen das ein Feuerwerk, wegen an oder abfliegender Luftfahrzeuge nicht genau zum vorgesehenen Zeitpunkt, gezündet werden darf.

Schutzbedürftige Gebäude und Einrichtungen, also Reet- und Fachwerkhäuser, Kirchen, Krankenhäuser sowie Alters- und Kinderheime dürfen sich nicht 'in unmittelbarer Nähe' befinden. Allerdings ist die Angabe 'in unmittelbarer Nähe' keine feste Größe und wird von zuständigen Ämtern unterschiedlich ausgelegt. Ein Feuerwerk ist aber meist möglich, wenn bei Kirchen der jeweilige Pfarrer oder Vorstand, und bei Krankenhäusern oder Alters- und Kinderheimen die jeweilige Leitung mit einem Feuerwerk einverstanden ist!

Eine Tierhaltung in der Nähe eines Abbrennplatzes für ein Feuerwerk ist eigentlich immer ein Problem und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Das betrifft jegliche Stallungen und natürlich Tiere auf einer Weide und dabei ganz besonders Pferde! Aber auch auf Wildtiere, die in Wildparks oder Tiergehegen oder Zoos untergebracht sind, muss man achten. Es muss auf jeden Fall mit den Besitzern zuvor über ein Feuerwerk gesprochen werden!

Die Abbrennzeit für ein Feuerwerk ist gesetzlich eingeschränkt. Ein Feuerwerk darf nicht länger als 30 Minuten dauern und muss in Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Nachtruhe um 22:00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22:30 Uhr beendet sein. Innerhalb der mitteleuropäischen Sommerzeit darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Ein Feuerwerk in NRW muss also von Mai bis einschließlich Juli um spätestens 23:00 Uhr beendet sein!
Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung kann die örtliche Ordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Das ist aber meist nur bei öffentlichen Veranstaltungen der Fall.

Eine rechtzeitige Buchung ist daher wichtig! Denn besonders beim Kontakt mit den Behörden sind wir an festgelegte Fristen gebunden. Spätestens 2 Wochen vorher müssen wir ein Feuerwerk bei der zuständigen Behörde angezeigt haben. Wenn der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, sogar vier Wochen vorher!
Und bis zu diesen Fristen sollte alles andere so weit schon geklärt sein.