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Häufige Fragen bei Buchung eines Feuerwerkers:

Geht ein Feuerwerk um Mitternacht?
Feuerwerke in NRW müssen während der "Winterzeit" (MEZ) um 22:00 Uhr, innerhalb der mitteleuropäischen Sommerzeit um 22:30 Uhr und in den Monaten Mai, Juni, Juli um 23:00 Uhr spätestens beendet sein!
So schreibt es der Gesetzgeber im Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) vor. Ausnahmen hiervon sind zwar möglich, werden im Allgemeinen aber nur "bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung" zugelassen. Bei Veranstaltungen aus privatem Anlass gibt es da nur selten eine Hoffnung. Bestenfalls bei einem geräuscharmen Feuerwerk oder möglicherweise, wenn die Örtlichkeit weit außerhalb von besiedelten Gebieten liegt. Nur zum Jahreswechsel gibt es eine allgemeine Ausnahme!

Da braucht man doch eine Genehmigung, oder?
Sie brauchen sich jedenfalls nicht um eine "Genehmigung" zu kümmern. Für die Durchführung von Feuerwerken hat Fire Fantasies ja eine entsprechende Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Es muss allerdings durch den Inhaber der Erlaubnis der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig angezeigt bzw. angemeldet werden.
Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Ort für Ihre Feier sein sollten, ist es meistens sehr hilfreich vorab an einer möglichen Location nachzufragen, ob dort freie Flächen zur Verfügung stehen, die auch für ein Feuerwerk genutzt werden dürfen.
Der Eigentümer des Geländes, auf dem es abgebrannt werden soll, muss damit auch einverstanden sein!

Und wenn es regnet, was passiert dann?
Ein Feuerwerk kann grundsätzlich auch bei Regen abgebrannt werden! Es ist dann nur für alle Beteiligten etwas unbequemer. Für den Pyrotechniker ist es dann aufwendiger, und auch für die Zuschauer natürlich ungemütlich.
Lediglich Gewitter (Unwetter), mäßiger bis frischer Wind und mehr, sowie große Trockenheit sind da schon eher ein Problem.

Auch für uns Pyrotechniker stellen sich bei einer Anfrage wichtige Fragen:

Wann findet denn die Feier statt?
Die Frage ist in sofern wichtig, um erst mal feststellen zu können, ob bei uns zu dem gewünschten Termin noch etwas frei ist. Zu dem muss für die Planung auch noch ausreichend Zeit verbleiben. Spätestens 14 Tage vorher muss ein Feuerwerk von uns der Behörde gemeldet werden!
Eine Vorlaufzeit von mehr als 3 Wochen sollte möglichst noch gegeben sein, da manche Behördengänge schon mal eine gewisse Zeit andauern.

Wo findet denn die Feier statt?
Für die Durchführung eines Feuerwerkes muss am Ort der Feier eine geeignete Fläche zur Verfügung stehen. Nötige Schutzabstände müssen dort rund um den Aufbau möglich sein.
Viele Örtlichkeiten sind uns ja längst bekannt. Es gibt natürlich reichlich Orte, an denen wir in all den Jahren noch kein Feuerwerk durchgeführt haben. Ob dort vorhandene freie Flächen ausreichen, um eins zünden zu können, bzw. welche Art von Feuerwerk dort überhaupt möglich ist werden wir selbstverständlich erst einmal prüfen.
Falls an der Örtlichkeit nur eine ausreichend große öffentliche Fläche vorhanden sein sollte wie z. B. eine öffentliche Parkanlage, kümmern wir uns auch um die dafür nötige Erlaubnis zur Nutzung. Ob und unter welchen Bedingungen eine Nutzungserlaubnis erteilt wird, erfragen wir aber vorher erst einmal, da es in jedem Ort andere Regelungen dafür gibt. An einigen Orten geht es recht unbürokratisch und auch kostenlos, an anderen Orten auch mal recht aufwendig und mit hohen Nutzungsgebühren belegt. Es gibt auch leider Orte, die der Nutzung eines Geländes für ein Feuerwerk nicht zustimmen.
Es kann eventuell auch auf, oder an geeigneten Gebäuden stattfinden. Dabei sind allerdings vielfältige Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Ob so etwas möglich ist, kann aber nur vor Ort mit dem Eigentümer und den zuständigen Behörden geklärt werden.
Die Umgebung eines Feuerwerksplatzes muss auch beachtet werden. Generell Verboten sind Feuerwerke näher als 100 Meter am Wald, in weniger als 1,5 km Entfernung an Flughäfen, in Natur- und teilweise auch Landschaftsschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Allerdings können auf Antrag auch Ausnahmen von den Verboten gestattet werden!
Auf eine mögliche Tierhaltung in der Nähe muss auch geachtet werden. Insbesondere bei Pferden!
War waren vorab schon so manches Mal überrascht, als wir festgestellt haben an welchen Orten und unter welchen Bedingungen Tiere teilweise gehalten werden.